Ablauf und Kosten
Wie läuft Psychotherapie ab, welche Kosten kommen auf Sie zu und welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es? Auf diese Fragen wird im Folgenden näher eingegangen. Sollten darüber hinaus noch Fragen zu Ablauf und Kosten offen sein, kontaktieren Sie mich gerne unter kontakt@praxis-sabineschmitt.de.
Ablauf
Kontaktieren Sie mich gerne unter kontakt@praxis-sabineschmitt.de, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Im Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen schildern, wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen und klären, ob eine Psychotherapie, eine psychologische Beratung/Coaching oder Selbsterfahrung indiziert ist. Wie alle Gespräche in meiner Praxis ist auch das Erstgespräch vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.
Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgen im Anschluss zwei bis vier Probatorische Sitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns besser kennen, ich erfasse Ihr Anliegen, führe die für die Therapieplanung notwendige Diagnostik durch und stimme mit Ihnen die Therapieziele sowie den Ablauf ab. Falls erforderlich, wird danach ein Therapieantrag gestellt (bei SelbstzahlerInnen entfällt dieser Schritt) und die eigentliche Psychotherapie beginnt.
Häufigkeit und Dauer der psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und dem Verlauf Ihres Leidensdrucks. Viele Themen lassen sich im Rahmen einer Kurzzeittherapie bearbeiten (bis zu 24 Sitzungen). In bestimmten Fällen kann eine Langzeittherapie sinnvoll sein (bis zu 60-80 Sitzungen). Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.
Kosten
Grundsätzlich gilt, dass Sie einen Behandlungsvertrag mit mir als Ihrer Psychotherapeutin abschließen. Das bedeutet, dass ich Ihnen das Honorar für die erbrachten Leistungen in Rechnung stelle. Sie wiederum haben einen Vertrag mit Ihrem Kostenträger abgeschlossen. In diesem Vertrag wird geregelt, welche Leistungen Ihnen der Kostenträger erstattet und dort ist auch geregelt, unter welchen Bedingungen das geschieht.
Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und den Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. Die Leistungen werden monatlich abgerechnet. Gemäß § 4Abs. 14 UStG sind psychotherapeutische Leistungen nach GOP von der Umsatzsteuer befreit.
Die Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung und Beihilfe ist in der Regel (zumindest anteilig) möglich. Da sich die Konditionenen oft unterscheiden, bitte ich Sie, sich bei Ihrer Versicherung über die Aufnahme einer Psychotherapie zu informieren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen in der Privaten Krankenvesicherung stelle ich meine Rechnung direkt an meine KlientInnen.
Kosten: Es wird der 2,3 fache Satz gemäß der GOP und den neuen Abrechnungsempfehlungen abgerechnet. Dieser wird in der Regel von Privaten Krankenkassen und Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob dieser Satz in Ihrem Versicherungstarif erstattet wird.
Seit 2018 können Bundespolizistinnen und -polizisten Psychotherapie auch in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Die Bundespolizei übernimmt sämtliche Kosten für eine ambulante Richtlinientherapie. Kostenträger ist die Heilfürsorgestelle Bundespolizei in Sankt Augustin.
Als Soldat:in der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Sie dürfen jedoch auch per Überweisung von Truppenarzt bei niedergelassenem Psychotherapeuten (in Privatpraxen) die Therapie durchführen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Auf dieser Grundlage werden die probatorischen Sitzungen abgerechnet. Für die weitere Behandlung wird ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.
Sie können die Kosten Ihrer Behandlung selbstverständlich auch selbst übernehmen. Ein Vorteil dabei ist, dass Ihre Krankenkasse keine Information darüber erhält, dass Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt werden. Außerdem entfallen mögliche Formalitäten und Wartezeiten durch die Antragstellung bei der Krankenkasse.
Therapiekosten, die nicht von den Kassen übernommen werden, gelten steuerlich als “außergewöhnliche Belastungen”. Diese sind von der Steuer absetzbar.
Kosten: Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 153,00 €. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Berichte oder Testdurchführungen
Gesetzliche Krankenversicherung: Da ich eine reine Privatpraxis führe und keinen Kassensitz besitze, darf ich nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und nicht direkt mit den GKV abrechnen. Eine Übernahme der Behandlungskosten ist nur über das Kostenerstattungsverfahren möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht zeitnah (< 3 Monate) einen Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassensitz erhalten haben. Die Bedingungen, die Sie zu erfüllen haben, sind dabei umfangreich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Unterlagen benötigt werden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Die Kosten für das Erstgespräch werden häufig nicht erstattet.