M.Sc. Psychologin

DR. SABINE SCHMITT

Psychologische Psychotherapeutin

Verhaltenstherapie

Ablauf

Erstgespräch
Probatorik
Psychotherapie

Kontaktieren Sie mich gerne unter kontakt@praxis-sabineschmitt.de, um ein Erstgespräch zu vereinbaren. Im Erstgespräch können Sie Ihr Anliegen schildern, wir besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen und klären, ob eine Psychotherapie, eine psychologische Beratung/Coaching oder Selbsterfahrung  indiziert ist. Wie alle Gespräche in meiner Praxis ist auch das Erstgespräch vertraulich und unterliegt der Schweigepflicht.​ 

Sollten wir uns für eine Zusammenarbeit entscheiden, folgen im Anschluss bis zu vier Probatorische Sitzungen. In dieser Zeit lernen wir uns besser kennen, ich erfasse Ihr Anliegen, führe die für die Therapieplanung notwendige Diagnostik durch und stimme mit Ihnen die Therapieziele sowie den Ablauf ab. Falls erforderlich, wird danach ein Therapieantrag gestellt (bei SelbstzahlerInnen entfällt dieser Schritt) und die eigentliche Psychotherapie beginnt.

Häufigkeit und Dauer der psychotherapeutischen Sitzungen richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf und dem Verlauf Ihres Leidensdrucks. Viele Themen lassen sich im Rahmen einer Kurzzeittherapie bearbeiten (bis zu 24 Sitzungen). In bestimmten Fällen kann eine Langzeittherapie sinnvoll sein (bis zu 60-80 Sitzungen). Die Sitzungen finden in der Regel einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.

Kosten

Das Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den neuen Abrechnungsempfehlungen, auf die sich die Bundespsychotherapeutenkammer, Bundesärztekammer, Beihilfeträger von Bund und Ländern (Ausnahme Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie der Verband der privaten Krankenversicherung zum 1. Juli 2024 geeinigt haben. Die Leistungen werden monatlich abgerechnet. Gemäß § 4Abs. 14 UStG sind psychotherapeutische Leistungen nach GOP von der Umsatzsteuer befreit, nicht jedoch Psychologische Beratung (“Coaching”), Selbsterfahrung oder Fachvorträge/Workshops.   

Private Krankenversicherung/Beihilfe
Heilfürsorge
Selbstzahler

Die Kostenübernahme durch die Private Krankenversicherung und Beihilfe ist in der Regel zumindest anteilig möglich. Da sich die Konditionenen oft unterscheiden, bitte ich Sie, sich vor Kontaktaufnahme bei Ihrer Versicherung über die Aufnahme einer Psychotherapie zu informieren. Wie bei allen ärztlichen und therapeutischen Leistungen in der Privaten Krankenvesicherung stelle ich meine Rechnung direkt an meine KlientInnen. 

 

Kosten: Es wird der 2,3 fache Satz gemäß der GOP und den neuen Abrechnungsempfehlungen abgerechnet. Dieser wird in der Regel von Privaten Krankenkassen und Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob dieser Satz in Ihrem Versicherungstarif erstattet wird. 

Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind, und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten. Als Soldat der Bundeswehr haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Sie dürfen jedoch auch per Überweisung von Truppenarzt bei niedergelassenem Psychotherapeuten die Therapie durchführen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung durch Ihren Truppenarzt sowie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218)“ mit. Darüber hinaus gelten die gleichen Regelungen wie für die Private Krankenversicherung und Beihilfe.

 

Kosten: Es wird der 2,3 fache Satz gemäß der GOP und den neuen Abrechnungsempfehlungen abgerechnet. Dieser wird in der Regel von der Heilfürsorge  übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab, ob dieser Satz in Ihrem Versicherungstarif erstattet wird. 

Sie können die Kosten Ihrer Behandlung selbstverständlich auch selbst übernehmen. Ein Vorteil dabei ist, dass Ihre Krankenkasse keine Information darüber erhält, dass Sie psychotherapeutische Leistungen in Anspruch nehmen oder welche Diagnosen gestellt werden. Außerdem entfallen mögliche Formalitäten und Wartezeiten durch die Antragstellung bei der Krankenkasse. Darüber hinaus gelten die gleichen Regelungen wie für die Private Krankenversicherung und Beihilfe.

 

Kosten: Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung beträgt 153,00 €. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Berichte oder Testdurchführungen

Da ich eine reine Privatpraxis führe, kann ich leider nicht mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Eine Übernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkasse ist nur in Ausnahmefällen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren möglich. Die Bedingungen, die Sie hier zu erfüllen haben, sind teils umfangreich. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse vor dem Erstgespräch. Mehr Informationen finden Sie unter: Informationen über Kostenerstattung.